
Natürliches Mineralwasser ist ein Produkt
von ursprünglicher Reinheit.
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) schreibt vor, dass Natürliches Mineralwasser seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeglichen Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen haben muss.
Nur ein amtlich anerkanntes und auf Ursprünglichkeit geprüftes Wasser darf daher den Namenszusatz "Natürliches Mineralwasser" tragen. Bevor es dazu kommt, muss es rund 200 Einzeluntersuchungen bestehen.
Innerhalb dieser Untersuchungen müssen u.a. ernährungsphysiologische Wirkungen des Natürlichen Mineralwassers, d.h. positive Wirkungen auf den menschlichen Organismus, nachgewiesen werden. Denn, wie der Name schon sagt, liefert Natürliches Mineralwasser nicht nur Wasser, sondern auch Mineralien. In Abhängigkeit von der Region, in welcher sich das Wasservorkommen befindet, enthalten einzelne Mineralwässer unterschiedliche Mengen und Anteile von Mineralien und Spurenelementen. Mineralien sind lebenswichtig für den Körper und müssen jeden Tag in ausreichender Menge aufgenommen werden, da sie vom Körper nicht selbst gebildet werden können.
Da die natürliche Reinheit und Beschaffenheit des Natürlichen Mineralwassers gewahrt werden muss, dürfen keine chemischen Stoffe, zusätzliche Mineralien oder andere Wassersorten beigemischt werden. Aus optischen und geschmacklichen Gründen dürfen allerdings Eisen (Enteisung) und Schwefel entzogen werden. Zudem darf der Kohlensäuregehalt reguliert werden.
Die Reinheit und Ursprünglichkeit jedes Natürlichen Mineralwassers wird in regelmäßigen Untersuchungen kontrolliert. Zudem muss dieses, um die Reinheit bis zum Verzehr bewahren zu können, direkt am Quellort in die für den Verbraucher bestimmten Gefäße abgefüllt werden.
Quellwasser
stammt aus unterirdischen Wasservorkommen. Im Gegensatz zu Mineralwasser muss es aber nicht ursprünglich rein sein, keine nachweisbaren Wirkungen auf die Gesundheit haben, keine bestimmte, gleich bleibende Menge an Mineralien enthalten und bedarf zudem weder einer amtlichen Anerkennung noch Nutzungsgenehmigung.
Tafelwasser
ist in der Regel kein Naturprodukt und muss somit nicht natürlichen Ursprungs sein. Es ist eine künstliche Mischung aus verschiedenen Wasserarten (z.B. Trink- und Meerwasser). Da Tafelwasser nicht an eine bestimmte Quelle gebunden ist, darf es an jedem Ort hergestellt und abgefüllt werden sowie über Zapfanlagen angeboten werden. Im Gegensatz zu Mineralwasser muss es nicht amtlich anerkannt werden.
Leitungswasser
ist meist kein naturbelassenes Produkt. Es wird nicht wie Mineralwasser aus vor Verunreinigung geschütztem Tiefenwasser, sondern aus Grund- oder Oberflächenwasser gewonnen und muss oft aufbereitet werden, bevor es für den Verzehr geeignet ist.
Die Qualität dieses sogenannten Rohwassers unterscheidet sich von Region zu Region. Im Gegensatz zu Mineralwasser ist es nicht von natürlicher Reinheit. Je nachdem wie sauber das Rohwasser ist, wird es von den Wasserwerken aufbereitet und gereinigt. Hiefür sind rund 50 chemische Zusatzstoffe zugelassen.
Die Wasserwerke untersuchen regelmäßig entsprechend der Trinkwasserverordnung die Qualität des Wassers, damit das Trinken von Leitungswassers für die Gesundheit unbedenklich ist. Die Wasserwerke sind aber für diese Qualität nur bis zur Übergabe, d.h. bis zur Wasseruhr, verantwortlich. Danach können sich die Hausinstallationen auf das Wasser auswirken und Blei, Kupfer oder andere Metalle enthalten.
Natürliches Heilwasser
gehört zu den klassischen Naturheilmitteln, stammt aus speziellen Heilquellen und unterliegt den strengen Richtlinien des Arzneimittelgesetzes. Die Wirksamkeit des Heilwassers (wie Krankheiten vorbeugen, lindern oder sogar heilen) muss wissenschaftlich nachgewiesen und amtlich bestätigt werden.
